Sonntag, 7. September 2014

Zum Gespräch bei Landrat Alexander Tritthart


Am 14.08.2014 trafen sich 4 Mitglieder der DIMB IG MTB Erlangen mit dem Landrat Herrn Alexander Tritthart, um die Möglichkeiten der Erhaltung bzw. Freigabe von MTB Trails auf dem Gebiet des Landkreises zu erörtern. Wir sehen es als Chance für den Landkreis die immer beliebter werdende Sportart in das Naherholungskonzept aufzunehmen und an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken.
Herr Tritthart brachte mit Herrn Marabini den Naturschutzbeauftragten für Rathsberg und Tennenlohe sowie die Rechtsreferendarin Fr. Meier mit zum Gespräch, welche uns nochmals die rechtliche Situation erläuterte.


Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ist als Vertretung des Landkreises zuständig für die Gebiete im Bereich des Tennenloher Forstes und des weiteren Rathsberger Umlandes, welches außerhalb des Erlanger Stadtgebietes liegt. Im Gespräch ging es dann auch vor allem um diese beiden Gebiete, in welchen von Amtsseite unterschiedliche Bedingungen gegeben sind.


Gebiet am Rathsberg
Das Gebiet am Rathsberg liegt zum Einen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, zum Anderen im Landkreis ERH. Der gesamte Bereich ist unterteilt in viele kleine Parzellen, die unterschiedlichen Besitzern gehören und zum Teil im Naturschutzgebiet liegen. Dies macht eine Lösung schwierig, da jeweils unterschiedliche Besitzverhältnisse und rechtliche Bedingungen gegeben sind.
Im Bereich des Naturschutzgebietes ist das Betreten nur auf den in offiziellen Karten eingezeichneten Wegen und nur zu Fuß erlaubt, Befahren hingegen nicht. Da diese Regelung von der Regierung Mittelfrankens erlassen wurde, gibt es für das Landratsamt keinen Handlungsspielraum. Das heißt mögliche Trails könnten bestenfalls an der Grenze des Naturschutzgebietes entlang führen, dies müsste mit den einzelnen Grundbesitzern abgestimmt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Trails teilweise parallel zu den geschotterten Straßen verlaufen zu lassen, sofern die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind. Hier muss für jeden einzelnen Bereich eine individuelle Lösung gesucht werden, um am Ende ein durchgängiges Streckennetz anbieten zu können. Allerdings sieht das LRA die Initiative nicht bei sich. Es ist mühsam, aber hier werden wir für Euch weiterarbeiten!


Gebiet Tennenlohe
Anders stellt sich die Situation im Tennenloher Gebiet dar. Hier gehört der größte Teil des von Bikern genutzten Gebietes den Bayerischen Staatsforsten. Da das gesamte Gebiet potentiell mit Munitionsresten belastet ist und die Förster haften persönlich für nicht waldtypische Gefahren - also z.B. Gefahren durch Munition. Allerdings wurde die Sperrverordnung vom Landkreis ERH erlassen und kann von diesem auch wieder geändert werden. Die Bayerischen Staatsforsten sind berechtigt Wege freizugeben, die dann auch in den Karten verzeichnet werden können. Diesen Ansatzpunkt versuchen wir zu nutzen und suchen das Gespräch mit den zuständigen Förstern. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlagerung des Bikerevieres südlich Richtung Kalchreuth, wo die Wegenutzung außerhalb des Sperrgebietes erlaubt ist.


Leider war nicht mehr Zeit, um mit Herrn Tritthart detaillierter über das Naherholungskonzept des Landkreises ERH und konkrete Schritte zur Umsetzung zu diskutieren. Wir werden uns aber weiterhin bei den (vielen) zuständigen Stellen für legale Lösungen einsetzen.