Dienstag, 5. Mai 2015

Vermintes Gelände


In letzter Zeit wurden im Tennenloher Forst vermehrt Mountainbiker von der Polizei angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass das Befahren von schmalen Wegen verboten ist. Doch ist die erhöhte Polizeipräsenz tatsächlich erforderlich? Wer dieser Frage nachgeht, begibt sich auf vermintes Gelände – im wahrsten Sinne des Wortes. Es gibt im Tennenloher Forst zwei Umstände, die zum Erlassen von Verordnungen geführt haben: Munitionsbelastung und Naturschutz. Kontrollen im Bereich der Winterleite werden mit der 2014 neu aufgelegten Sperrverordnung [1] für den Tennenloher Forst vom 24.03.1994, die letztendlich dem Schutz der Bevölkerung dienen soll, begründet. Das Betreten des vermutlich am höchsten mit Kampfmitteln belasteten Bereichs um das Pferdegehege wird (zusätzlich) von der Verordnung über das Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [2] geregelt.

Wer hier Lösungen für ein legales Befahren der Trails erarbeiten möchte, muss sich in zahlreiche Details einarbeiten. Unsere AG Tennenlohe beschäftigt sich sein Monaten damit, sich das erforderliche Detailwissen anzueignen. Am 23. April sind Martin und Christof nach Ansbach gefahren, um Einsicht in das dem Naturschutzgebiet zugrunde liegende Schutzgutachten zu nehmen. Da die Unterlagen online nicht verfügbar sind, haben sich die beiden zur Regierung von Mittelfranken aufgemacht und dort in zweistündiger Recherche 4 Ordner, 1 Stehsammler und 20cm Fachgutachten durchgearbeitet. Sie konnten auch mit der zuständigen Fachfrau ein offenes und angeregtes Gespräch führen.


Im nächsten Schritt wird sich die AG Tennenlohe kritisch mit der oben genannten Sperrverordnung auseinandersetzen, da auch hier noch verschiedene Fragen für uns offen sind. Wir wollen verstehen, wie hoch die Gefährdung durch Munition im Bereich des Sperrgebietes tatsächlich ist. Nach unserem Verständnis gibt es im Bereich der ehemaligen Range 6 stark belastete Bereiche. Diese liegen alle im Naturschutzgebiet, sind aber z.T. nicht gesichert. In den Außenbereichen des ehemaligen Schießplatzes – z.B. an der Winterleite - ist nach Gesprächen mit Fachleuten dagegen kaum mit einer Munitionsbelastung zu rechnen. Trotzdem gilt dort auch eine Sperrverordnung, die das Betreten außerhalb der Schotterwege verbietet. Warum ausgerechnet dort ein Schwerpunkt der Polizeikontrollen ist, ist zu klären. Wahrlich keine „glamourösen“ Neuigkeiten, aber das ist akribische Hintergrundrecherche nie, sie muss aber gemacht werden, wenn man als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen werden und fundierte Lösungen erarbeiten möchte.

Links:
[1] http://www.erlangen-hoechstadt.de/sicherheit-ordnung/verordnung-tennenlohe.html
[2] http://www.erlangen-hoechstadt.de/fileadmin/eigene_dateien/das_amt/Natur-_und_Artenschutz/Naturschutzgebiete/Verordnung_Tennenloher_Forst.pdf